Dichtheitsprüfung
Gemäß § 61a "Private Abwasseranlagen" LWG NRW müssen
Eigentümer von Grundstücken sowohl ihre neu gebauten als
auch die bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen
von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen.
Bestehende Abwasserleitungen müssen erstmalig bis spätestens
31.12.2015 geprüft werden.
Den Gesetzestext kann man auf der Internetseite des Landes-
amt für Natur, Umwelt und Verbaucherschutz NRW nachlesen.
Gerne beraten wir Sie, wir arbeiten mit einem Sachkundigen
zusammen.
Eigentümer von Grundstücken sowohl ihre neu gebauten als
auch die bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen
von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen.
Bestehende Abwasserleitungen müssen erstmalig bis spätestens
31.12.2015 geprüft werden.
Den Gesetzestext kann man auf der Internetseite des Landes-
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Gerne beraten wir Sie, wir arbeiten mit einem Sachkundigen
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HTG Heisterner Tiefbau
GmbH & Co. KG
Am Sandberg 4
52379 Langerwehe
Fon: +49 2423 94 04 0
Fax: +49 2423 94 04 26
E-Mail: htg-mbh@t-online.de
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