Projektabwicklung

In einem ersten Gespräch sind Angaben zur Art und Beschaffen-
heit des Materials sowie eventuell vorhandene Analysedaten
und Gutachten von Vorteil.

Nach einer bei Bedarf durchgeführten Begutachtung vor Ort
und unter Berücksichtigung der vorgenannten Informationen
erhalten Sie von uns ein konkretes Angebot.

Im Anschluss daran benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen
Auftrag sowie die vom Abfallerzeuger ausgefüllte und elektronisch 
signierte „Verantwortliche Erklärung“ des Entsorgungsnachweises.
Sollten Sie nicht mit der elektronischen Nachweisführung vertraut
sein, sind wir Ihnen gern behilflich. 
Mit dem durch die HRG als eingetragenen Entsorgungsfachbetrieb 
vervollständigten EN wird bei der zuständigen Behörde die Annahme 
angezeigt. 

Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung Ihrer Notifizierungs-
unterlagen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

Ein zügiger Ablauf durch uns, als nach DIN ISO 14001 und Ent-
sorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziertes Unternehmen, ist
dabei gewährleistet.

Zur Annahme von Bahnschwellen aus der Bundesrepublik Deutschland
ist nicht zwingend eine Analytik vorzulegen. In Absprache mit unserer 
Überwachungsbehörde fügen wir eine Musteranalyse bei – es ent-
stehen also keine Kosten für den Abfallerzeuger.

Die Materialabholung bzw. -lieferung kann per Schubboden, Contai-
ner oder Selbstladerfahrzeug erfolgen.
Eine Anlieferung per Gleis oder per Schiff ist ebenfalls problemlos
möglich.

HRG Heisterner Holz Recycling GmbH

An der Hermine 16
06792 Sandersdorf-Brehna

Fon: +49 3493 80 20
Fax: +49 3493 80 22 6

E-Mail: info@hrg-mbh.de
Web: www.hrg-mbh.de